Anbieterbedingungen
Diese Bedingungen gelten ergänzend für Personen und Unternehmen, die Flächen über Wuffraum einreichen und vermieten.
1. Berechtigung und Angaben
Anbieter müssen Eigentümer der Fläche sein oder über eine nachweisbare Erlaubnis zur entgeltlichen Überlassung verfügen. Alle Angaben zu Lage, Zaun, Toren, Gefahren, Tieren in der Umgebung, Ausstattung, Zugang und Nutzung müssen aktuell, vollständig und wahrheitsgemäß sein.
2. Prüfung und Veröffentlichung
Wuffraum kann Nachweise, ergänzende Bilder, Änderungen oder eine Vor-Ort-Prüfung verlangen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Änderungen an sicherheitsrelevanten Angaben sind vor weiteren Buchungen mitzuteilen. Wuffraum darf Angebote bis zur Klärung sperren.
3. Sicherheit und Verkehrssicherung
Der Anbieter sorgt für einen sicheren, dem Angebot entsprechenden Zustand, funktionierende Tore, erkennbare Wege und die Beseitigung beziehungsweise klare Kennzeichnung bekannter Gefahren. Gesetzliche Verkehrssicherungs-, Genehmigungs- und Meldepflichten bleiben beim Anbieter.
4. Versicherung
Der Anbieter prüft vor Veröffentlichung, ob seine private, betriebliche, Haus- und Grundbesitzer- oder sonstige Haftpflicht die entgeltliche Überlassung an Dritte einschließt. Wuffraum kann einen Nachweis verlangen. Die bloße Registrierung erweitert keinen bestehenden Versicherungsschutz.
5. Kalender und Buchungen
Freigeschaltete Zeiten müssen tatsächlich verfügbar sein. Der Anbieter darf eine bestätigte Buchung nicht parallel anderweitig vergeben. Zugangsinformationen sind rechtzeitig und geschützt bereitzustellen. Unvermeidbare Absagen sind unverzüglich über Wuffraum zu melden.
6. Preise, Provision und Auszahlung
Der Anbieter legt den Mietpreis je Hund und Stunde oder als Gesamtpreis je Stunde fest. Wuffraum behält für Vermittlung, Buchung und Zahlungsabwicklung 20 % der Flächenmiete ein. Zusätzlich kann gegenüber dem Mieter der im Checkout ausgewiesene Serviceanteil erhoben werden. Der Mieter zahlt den Gesamtbetrag bei der Buchung. Der Anbieteranteil in Höhe von 80 % der Flächenmiete bleibt bis 24 Stunden nach dem Ende des gebuchten Nutzungszeitraums zurückgehalten. Liegt eine offene Problem-, Sicherheits- oder Schadensmeldung vor, wird die Freigabe bis zum Abschluss der Prüfung ausgesetzt. Eine frühere Auszahlung ist ausgeschlossen. Die anschließende Überweisung auf das Bankkonto richtet sich nach dem beim Zahlungsdienst eingerichteten Auszahlungsrhythmus. Provision, Anbieteranteil und Auszahlungsstatus werden je Buchung im Anbieterbereich ausgewiesen.
Der Anbieter muss vor kostenpflichtigen Buchungen ein auf ihn lautendes Auszahlungskonto beim eingebundenen Zahlungsdienst hinterlegen und die dort erforderliche Identitäts- beziehungsweise Unternehmensprüfung abschließen. Änderungen der Bankverbindung nimmt der Anbieter geschützt beim Zahlungsdienst vor. Wuffraum speichert keine Onlinebanking-Zugangsdaten.
7. Kommunikation und Schutz vor Plattformumgehung
Entsteht ein Kontakt zwischen Anbieter und Mieter über Wuffraum, sind sämtliche Preis-, Termin-, Buchungs- und Zahlungsabsprachen für diese Fläche ausschließlich über Wuffraum vorzunehmen. Der Anbieter darf den Mieter insbesondere nicht auffordern, eine über Wuffraum angebahnte Buchung per Bargeld, Überweisung, eigenem Zahlungslink, privater Nachricht außerhalb der Plattform oder über einen anderen Buchungsweg abzuschließen. Gleiches gilt für Verlängerungen, Wiederholungsbuchungen und Ersatztermine, die aus diesem Kontakt hervorgehen.
Die Einschränkung gilt für Kontakte und Nachfrage, die Wuffraum vermittelt oder nachweisbar angebahnt hat. Bereits vor dem ersten Wuffraum-Kontakt bestehende Kundenbeziehungen und unabhängig von Wuffraum gewonnene Mieter bleiben unberührt. Der Anbieter darf seine Fläche außerhalb von Wuffraum weiterhin bewerben, solange er über Wuffraum entstandene Kontakte nicht an der Plattform vorbeiführt.
Diese Regel schützt die Finanzierung der Vermittlung sowie die einheitliche Terminverwaltung, sichere Zahlungsabwicklung, verifizierten Bewertungen, Stornierungsprozesse und den Support für beide Parteien. Bei einem Verstoß kann Wuffraum zunächst Nachweise und Abhilfe verlangen, das betroffene Angebot vorübergehend sperren und bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen das Anbieterkonto nach Maßgabe von Abschnitt 11 einschränken oder beenden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Ersatz eines konkret entstandenen Provisionsschadens, bleiben unberührt.
8. Fragen vor der Buchung und Buchungschat
Fragen vor der Buchung werden von Mietern aus einem konkreten Angebot heraus begonnen. Anbieter können darauf antworten, aber keine beliebigen Nutzer anschreiben. Ein Buchungschat wird erst für eine bestätigte Buchung freigeschaltet. Kontaktdaten, externe Nachrichtendienste, Zahlungslinks sowie Preis- und Terminabsprachen außerhalb von Wuffraum dürfen darüber nicht ausgetauscht werden. Vorabbuchungsnachrichten werden spätestens sieben Tage nach Versand gelöscht. Der Chat zu einer bestätigten Buchung wird bis sieben Tage nach dem gebuchten Termin vorgehalten und anschließend gelöscht. Buchungsunterlagen und gesetzlich erforderliche Nachweise werden hiervon nicht berührt.
9. Fotos und Inhalte
Der Anbieter räumt Wuffraum für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes Recht ein, eingereichte Texte und Bilder zur Prüfung, Darstellung, Bewerbung und Vermittlung des Angebots zu verwenden. Der Anbieter versichert, die erforderlichen Rechte zu besitzen und erkennbare Personen nur mit deren Einwilligung abzubilden.
10. Datenschutz
Buchungsdaten dürfen ausschließlich zur Durchführung der jeweiligen Buchung genutzt und nicht für eigene Werbung oder andere Zwecke weiterverwendet werden. Zugangsdaten und Kontaktdaten sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
11. Beschwerden, Einschränkung und Sperrung
Wuffraum kann Angebote bei Beschwerden, Sicherheitsmängeln, falschen Angaben, Zahlungsrisiken oder erheblichen Regelverstößen prüfen und vorübergehend sperren. Hierzu gehören auch Versuche, über Wuffraum entstandene Kontakte an der Plattform vorbeizuführen. Der Anbieter erhält grundsätzlich eine klare Begründung und Gelegenheit zur Stellungnahme; gesetzlich erforderliche Sofortmaßnahmen bleiben unberührt.
12. Steuern und Genehmigungen
Der Anbieter ist selbst dafür verantwortlich, Einnahmen ordnungsgemäß zu erklären und erforderliche gewerbe-, bau-, nachbar-, tier- oder steuerrechtliche Vorgaben einzuhalten. Gesetzlich erforderliche Meldungen von Plattformbetreibern bleiben unberührt.
Stand: 31. August 2026 · Fassung gültig ab 31. August 2026
